Die neue Version des IECEE CB-Zertifikatsregeldokuments wird 2024 in Kraft treten

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Die neue Version des IECEE CB-Zertifikatsregeldokuments wird 2024 in Kraft treten

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IECEE) hat eine neue Version veröffentlichtCB-ZertifikatRegeln des Betriebsdokuments OD-2037, Version 4.3, über seine offizielle Website, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat.
Die neue Version des Dokuments enthält zusätzliche Anforderungen an die CB-Zertifizierungsregeln in Bezug auf den Ausdruck der funktionalen Sicherheit, mehrere Produktstandards, Modellbenennung, Zertifizierung separater Softwarepakete, Batteriestandards usw
1. Das CB-Zertifikat enthält relevante Beschreibungen der funktionalen Sicherheit, und der Nennwert und die Hauptmerkmale sollten so weit wie möglich elektrische Eigenschaften, Sicherheitsniveau (SIL, PL) und Sicherheitsfunktionen umfassen. Zu einigen Zusatzinformationen können zusätzliche Sicherheitsparameter (z. B. PFH, MTTFd) hinzugefügt werden. Um die Prüfgegenstände eindeutig zu identifizieren, können die Informationen des Berichts zur funktionalen Sicherheit als Referenz in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ hinzugefügt werden.
2. Bei Bereitstellung aller relevanten Prüfberichte als Anlagen zum CB-Zertifikat ist die Ausstellung eines CB-Zertifikats für Produkte zulässig, die mehrere Kategorien und Standards abdecken (z. B. Netzteile).
Aus Hardware- und Software-Sicht müssen unterschiedliche Produktkonfigurationen einen eindeutigen Modellnamen haben.
4. Bereitstellung unabhängiger Softwarepakete für Produktsicherheitsmaßnahmen (z. B. Softwarebibliotheken, Software für programmierbare ICs und spezielle integrierte Schaltkreise). Wenn es für Endproduktanwendungen bestimmt ist, sollte im Zertifikat angegeben werden, dass das Softwarepaket einer zusätzlichen Bewertung auf der Grundlage der Endproduktanforderungen unterzogen werden muss, um die Einhaltung relevanter Standards sicherzustellen.
Wenn das technische Komitee der IEC keine spezifischen technischen Leitlinien oder Batterieanforderungen in die endgültige Produktnorm aufnimmt, müssen Lithiumbatterien, Ni-Cd- und Ni-MH-Batterien sowie Zellen, die in tragbaren Systemen verwendet werden, IEC 62133-1 (für Nickelbatterien) oder IEC entsprechen 62133-2 (für Lithiumbatterien) Standards. Für Produkte mit nicht tragbaren Systemen können andere relevante Normen zur Anwendung in Betracht gezogen werden.

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Einführung in das BTF-Testsicherheitslabor-02 (2)


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 31. Januar 2024