Am 21. März 2024 hat die Europäische Kommission den überarbeiteten Entwurf verabschiedetPOPsVerordnung (EU) 2019/1021 über Hexabromcyclododecan (HBCDD), die eine Verschärfung des Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenschadstoffe (UTC) von HBCDD von 100 mg/kg auf 75 mg/kg vorsah. Der nächste Schritt besteht darin, dass das EU-Amtsblatt eine überarbeitete gesetzliche Regelung erlässt, um den Grenzwert des Stoffes zu aktualisieren.
Der Vergleich zwischen dem vorgeschlagenen aktualisierten Inhalt und den aktuellen regulatorischen Anforderungen stellt sich wie folgt dar:
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28. März 2024