Die EU plant, die Herstellung, den Import und den Export von sieben Arten quecksilberhaltiger Produkte zu verbieten

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Die EU plant, die Herstellung, den Import und den Export von sieben Arten quecksilberhaltiger Produkte zu verbieten

Wichtige Aktualisierungen der Zulassungsverordnung (EU) 2023/2017 der Kommission:
1.Datum des Inkrafttretens:
Die Verordnung wurde am 26. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Es tritt am 16. Oktober 2023 in Kraft


2.Neue Produktbeschränkungen
Ab dem 31. Dezember 2025 ist die Herstellung, Ein- und Ausfuhr von sieben weiteren quecksilberhaltigen Produkten verboten:
Kompaktleuchtstofflampe mit integriertem Vorschaltgerät für Allgemeinbeleuchtung (CFL.i), jeder Lampensockel ≤30 Watt, Quecksilbergehalt ≤2,5 mg
Kaltkathoden-Leuchtstofflampen (CCFL) und Außenelektroden-Leuchtstofflampen (EEFL) verschiedener Längen für elektronische Displays
Die folgenden elektrischen und elektronischen Messgeräte, mit Ausnahme derjenigen, die in Großgeräten eingebaut sind oder für hochpräzise Messungen ohne geeignete quecksilberfreie Alternativen verwendet werden: Schmelzedrucksensoren, Schmelzedrucktransmitter und Schmelzedrucksensoren
Vakuumpumpe mit Quecksilber
Reifenwuchtmaschine und Radgewichte
Fotofilm und Papier
Treibstoffe für Satelliten und Raumfahrzeuge

3.Befreiung:
Von diesen Beschränkungen kann ausgenommen werden, wenn die genannten Produkte für den Katastrophenschutz, militärische Zwecke, die Forschung, die Instrumentenkalibrierung oder als Referenzstandard unerlässlich sind.
Diese Änderung stellt einen entscheidenden Schritt vorwärts im Engagement der EU dar, die Quecksilberverschmutzung zu verringern und die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 21. Dezember 2023