PFHxA wird in die REACH-Regulierungskontrolle einbezogen

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PFHxA wird in die REACH-Regulierungskontrolle einbezogen

Am 29. Februar 2024 hat der Europäische Ausschuss für die Registrierung, Bewertung, Lizenzierung und Beschränkung chemischer Stoffe (ERREICHEN) stimmten dafür, einen Vorschlag zur Beschränkung von Perfluorhexansäure (PFHxA), ihren Salzen und verwandten Stoffen in Anhang XVII der REACH-Verordnung zu genehmigen.
1. In Bezug auf PFHxA, seine Salze und verwandte Stoffe
1.1 Wesentliche Informationen
Perfluorhexansäure (PFHxA) und ihre Salze sowie verwandte Stoffe beziehen sich auf:
Verbindungen mit Perfluorapentylgruppen, die an gerade oder verzweigte C5F11-Kohlenstoffatome gebunden sind
Mit geraden oder verzweigten C6F13-Perfluorhexylgruppen
1.2Ausgenommen folgende Stoffe:
C6F14
C6F13-C (=O) OH, C6F13-C (=O) OX ′ oder C6F13-CF2-X ′ (wobei X ′=jede funktionelle Gruppe, einschließlich Salz)
Jede Substanz, bei der Perfluoralkyl C6F13 direkt mit Schwefelatomen verbunden ist
1.3Grenzanforderungen
In homogenen Materialien:
PFHxA und seine Salzsumme: < 0,025 mg/kg
Gesamtmenge an PFHxA-bezogenen Substanzen: < 1 mg/kg
2. Kontrollumfang
Löschschaum und Löschschaumkonzentrat für die öffentliche Brandbekämpfung, Schulung und Prüfung: 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.
Zur öffentlichen Nutzung: Textilien, Leder, Pelz, Schuhe, Mischungen in Kleidung und zugehörigen Accessoires; Kosmetika; Papier und Karton mit Lebensmittelkontakt: 24 Monate ab Inkrafttreten der Vorschriften.
Textilien, Leder und Pelz in anderen Produkten als Bekleidung und zugehörigen Accessoires für den öffentlichen Gebrauch: 36 Monate ab Inkrafttreten der Vorschriften.
Löschschaum und Löschschaumkonzentrat für die Zivilluftfahrt: 60 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.
PFHxAs ist eine Art perfluorierte und polyfluorierte Alkylverbindung (PFAS). PFHxA-Stoffe gelten als beständig und flüssig. Sie werden in vielen Branchen eingesetzt, etwa bei Papier und Pappe (Lebensmittelkontaktmaterialien), Textilien wie persönlicher Schutzausrüstung, Heimtextilien und -bekleidung sowie Feuerschaum. Die nachhaltige Entwicklungsstrategie der EU für Chemikalien stellt die PFAS-Politik in den Mittelpunkt. Die Europäische Kommission hat sich dazu verpflichtet, alle PFAS schrittweise abzuschaffen und ihre Verwendung nur noch in Situationen zuzulassen, in denen sie nachweislich unersetzlich und für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 19. März 2024