Obligatorischer nationaler Standard für Schwermetalle und spezifische Stoffgrenzwerte in Expressverpackungen. Wird umgesetzt

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Obligatorischer nationaler Standard für Schwermetalle und spezifische Stoffgrenzwerte in Expressverpackungen. Wird umgesetzt

Am 25. Januar gab die staatliche Marktregulierungsbehörde (State Standards Commission) bekannt, dass der verbindliche nationale Standard für Schwermetalle und bestimmte Substanzen in Expressverpackungen am 1. Juni dieses Jahres umgesetzt wird. Dies ist die erste verbindliche nationale Norm für Expressverpackungen, die die Verwendung giftiger und schädlicher Expressverpackungen ausdrücklich verbietet und Sicherheitsgrundsätze und rote Linienanforderungen für Expressverpackungen festlegt.
Anwendungsbereich: Expressverpackungen aus Papier, Kunststoff, Textilfasern und Postverpackungen, nicht geeignet für Expressverpackungen, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
Spezifische Anforderungen: Die in der Norm festgelegten Grenzwertanforderungen für Schwermetalle und bestimmte Stoffe in Expressverpackungen aus Papier, Kunststoff und Textilfasern sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Bei Expressverpackungen aus Verbundmaterial, die aus mehreren Materialien bestehen, sollte das Produktionsunternehmen die Art jedes Materials in der Expressverpackung aus Verbundmaterial angeben und jedes Material sollte die relevanten Anforderungen in der folgenden Tabelle erfüllen.
Anforderungen an Schwermetalle und spezifische Stoffgrenzwerte in Expressverpackungen aus Papier, Kunststoff und Textilfasern

材质MMaterialQQualität

项目PProjekt

限量值BeschränktValue

PaperPProdukte

HleichtMet almg/kg

Gesamtmenge (Blei+Quecksilber+Cadmium+Chrom)

≤100

Lead(Pb)

≤50

QUicksilber (Hg)

≤0,5

CAdmium (Cd)

≤0,5

CChrom(Cr)

≤50

SolventResiduemg/m2

Gesamtbetrag

≤10

Benzol

≤3

BisphenolA mg/kg(*Nur Express-Produkte für elektronische Frachtbriefe bewerten)

200

AOXmg/m2

≤5

Kunststoffe (nicht biologisch abbaubar)

HleichtMet almg/kg

Gesamtmenge (Blei+Quecksilber+Cadmium+Chrom)

≤100

Lead(Pb)

≤50

QUicksilber (Hg)

≤0,5

CAdmium (Cd)

≤0,5

CChrom(Cr)

≤50

SolventResiduemg/m2

Gesamtbetrag

≤10

Benzol

≤2

Phthalatemg/kg

Gesamtmenge (DBP+BBP+DEHP)

≤1000

Gesamtbetrag (DNOP+DINP+DIDP)

≤1000

Kunststoffe (biologisch abbaubar)

HleichtMet almg/kg

Gesamtmenge (Blei+Quecksilber+Cadmium+Chrom)

≤100

Lead(Pb)

≤50

QUicksilber (Hg)

≤0,5

CAdmium (Cd)

≤0,5

CChrom(Cr)

≤50

Zinkl(Zn)

≤150

CKupfer(Cu)

≤50

NIckel(Ni)

≤25

Molybdän(Mo)

≤1

SElen(Se)

≤0,75

ARsen(As)

≤5

FFluor(F)

≤100

SolventResiduemg/m2

Gesamtbetrag

≤10

Benzol

≤2

Phthalatester (mg/kg)

Gesamtmenge (DBP+BBP+DEHP)

≤1000

Gesamtbetrag (DNOP+DINP+DIDP)

≤1000

Textilfasern

HleichtMet almg/kg

Gesamtmenge (Blei+Quecksilber+Cadmium+Chrom)

≤100

Lead(Pb)

≤50

QUicksilber (Hg)

≤0,5

CAdmium (Cd)

≤0,5

CChrom(Cr)

≤50

Expressverpackungen aus Papier: einschließlich Expressumschlägen, Verpackungsschachteln, elektronischen Frachtbriefen und Papierfüllmaterialien, die hauptsächlich aus Kraftkarton, beschichtetem Karton, Wellpappe, Wabenkarton, wärmeempfindlichem Papier usw. bestehen. Expressverpackungen aus Kunststoff: einschließlich Expressverpackungsbeuteln, die hauptsächlich aus Harz bestehen. Kunststofffüllstoffe, Klebeband, Recycling-Verpackungskartons/-beutel usw. Expressverpackungen aus Textilfasern: einschließlich Express-Containertaschen, die hauptsächlich aus Natur- und Chemiefasern wie Baumwolle, Leinen, Polyesterfasern usw. bestehen.

Das BTF Testing Lab verfügt über professionelle und umfassende Testeinrichtungen, ein erfahrenes Team von Test- und Zertifizierungsexperten und die Fähigkeit, verschiedene komplexe Test- und Zertifizierungsprobleme zu lösen. Wir halten uns an die Leitprinzipien „Fairness, Unparteilichkeit, Genauigkeit und Strenge“ und halten uns strikt an die Anforderungen des Prüf- und Kalibrierungslabormanagementsystems ISO/IEC 17025 für wissenschaftliches Management. Wir sind bestrebt, unseren Kunden Service von höchster Qualität zu bieten. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Januar 2024