EU verschärft Beschränkungen für HBCDD

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EU verschärft Beschränkungen für HBCDD

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EU-POPs

Am 27. September 2024 genehmigte und veröffentlichte die Europäische Kommission die Ermächtigungsverordnung (EU) 2024/1555 zur Änderung der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POPs).

Die überarbeiteten Beschränkungen für Hexabromcyclododecan (HBCDD) in Anhang I von 2019/1021 treten am 17. Oktober 2024 in Kraft.

Der Hauptinhalt dieses Updates

Der Grenzwert für Hexabromcyclododecan in Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen wurde von 100 mg/kg (0,01 %) auf 75 mg/kg (0,0075 %) gesenkt. Für EPS-Dämmstoffe (expandiertes Polystyrol) und XPS-Dämmstoffe (extrudiertes Polystyrol), die im Bau- oder Tiefbau verwendet werden, bleibt der Grenzwert des Hexabromcyclododecan-Gehalts im recycelten Polystyrol, das zur Herstellung des Dämmstoffs verwendet wird, unverändert bei 100 mg/kg (0,01 %).

Hinweis: Anhang I: Stoffe, deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung verboten sind

Zielgruppe

EU-/Europäische Wirtschaftsraum-Produzenten, EU-/Europäischer Wirtschaftsraum-Importeure und deren Vorlieferanten

Produkte einbeziehen

Konsumgüter (Stoffe, Gemische, Artikel)

Die Schlüsselindustrien sind an dieser regulatorischen Expresszustellung beteiligt

Elektronische und elektrische Produkte (EEE), Textilien, Verpackungen

Ausführungsdatum

17. Oktober 2024

Hauptinhalte und Anforderungen

Am 27. September 2024 hat die Europäische Kommission die Grenzwerte für Hexabromcyclododecan (HBCDD) in der Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POPs) überarbeitet. Der Grenzwert für Stoffe, Gemische und Erzeugnisse wird ab dem 17. Oktober 2024 von 100 mg/kg (0,01 %) auf 75 mg/kg (0,0075 %) gesenkt.

EU-POPs

Referenzlink:Delegierte Verordnung – EU – 2024/2555 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

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Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU)


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 16. Okt. 2024