Am 23. Januar 2024 hat die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fünf potenzielle besonders besorgniserregende Stoffe, die am 1. September 2023 angekündigt wurden, offiziell in die EU aufgenommenSVHCListe der in Frage kommenden Stoffe, wobei auch auf die Gefahren von DBP eingegangen wird, einem neu hinzugefügten endokrinschädigenden Merkmal (Artikel 57 (f) – Umwelt).
Für Resorcin (CAS-Nr. 108-46-3), dessen Aufnahme in die SVHC-Liste bereits im Juni 2021 vorgeschlagen wurde, steht die Entscheidung jedoch noch aus und wurde nicht in die offizielle Liste aufgenommen. Bisher wurde die SVHC-Kandidatenliste offiziell auf 30 Chargen mit 240 Stoffen aktualisiert.
Die detaillierten Informationen zu den 5/6 neu hinzugefügten/aktualisierten Stoffen lauten wie folgt:
Gemäß der REACH-Verordnung haben Unternehmen, die SVHC herstellen, und Unternehmen, die SVHC-haltige Produkte herstellen, unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Pflichten:
·Wenn SVHC als Stoff verkauft wird, muss den nachgeschalteten Anwendern ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.
·Wenn SVHC ein Bestandteil des Konfigurationsprodukts ist und sein Gehalt mehr als 0,1 % beträgt, muss den nachgeschalteten Anwendern ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden.
·Wenn der Massenanteil eines bestimmten SVHC in den hergestellten oder importierten Waren 0,1 % übersteigt und das jährliche Produktions- oder Importvolumen des Stoffes 1 Tonne übersteigt, sollte der Hersteller oder Importeur der Waren die ECHA benachrichtigen.
Nach dieser Aktualisierung plant die ECHA, im Februar 2024 die 31. Charge von zwei SVHC-Prüfstoffen anzukündigen. Derzeit gibt es im ECHA-Programm insgesamt 8 für SVHC vorgesehene Stoffe, die in drei Chargen zur öffentlichen Prüfung freigegeben wurden. Der spezifische Inhalt ist wie folgt:
Gemäß den REACH-Verordnungen müssen nachgeschaltete Anwender oder Verbraucher informiert werden und ihren Informationsübermittlungspflichten nachkommen, wenn ein Artikel SVHC enthält und der Gehalt mehr als 0,1 % (w/w) beträgt; Wenn der Artikel SVHC enthält und der Gehalt mehr als 0,1 % (w/w) beträgt und das jährliche Exportvolumen mehr als 1 Tonne beträgt, muss dies der ECHA gemeldet werden; Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (WRRL) muss ab dem 5. Januar 2021 eine SCIP-Meldung ausgestellt werden, wenn der SVHC-Gehalt in einem Artikel 0,1 % übersteigt.
Mit der kontinuierlichen Aktualisierung der EU-Vorschriften werden auch Unternehmen, die Produkte nach Europa exportieren, mit immer mehr Kontrollmaßnahmen konfrontiert. BTF Testing Lab erinnert hiermit relevante Unternehmen daran, darauf zu achten, das Risikobewusstsein zu schärfen, relevante Informationen rechtzeitig zu sammeln, technische Bewertungen ihrer eigenen Produkte und Lieferantenprodukte durchzuführen, durch Tests und andere Mittel festzustellen, ob die Produkte SVHC-Stoffe enthalten, und relevante Informationen nachgelagert zu übermitteln.
BTF Testing Lab kann die folgenden Dienstleistungen anbieten: SVHC-Tests, REACH-Tests, RoHS-Zertifizierung, MSDS-Tests, PoPS-Tests, California 65-Tests und andere chemische Testprojekte. Unser Unternehmen verfügt über ein unabhängiges, von der CMA autorisiertes Chemielabor, ein professionelles Ingenieur- und Technikteam und bietet Unternehmen eine Komplettlösung für nationale und internationale Prüf- und Zertifizierungsprobleme!
Der Link zur Website lautet wie folgt: Kandidatenliste der für die Zulassung besonders besorgniserregenden Stoffe – ECHAhttps://echa.europa.eu/candidate-list-table
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Januar 2024