Die EU schlägt vor, die PFOA-Anforderungen in den POP-Verordnungen zu aktualisieren

Nachricht

Die EU schlägt vor, die PFOA-Anforderungen in den POP-Verordnungen zu aktualisieren

Am 8. November 2024 legte die Europäische Union einen Verordnungsentwurf vor, der Änderungen an der Verordnung 2019/1021 der Europäischen Union über persistente organische Schadstoffe (POPs) über PFOA und PFOA-verwandte Stoffe vorschlägt, mit dem Ziel, im Einklang mit dem Stockholmer Übereinkommen zu bleiben und die Herausforderungen zu lösen von Betreibern für den Ausstieg aus diesen Stoffen bei der Schaumbeseitigung.
Der aktualisierte Inhalt dieses Vorschlags umfasst:
1. Einschließlich der Verlängerung der Ausnahmeregelung für PFOA-Brandschaum. Die Ausnahmeregelung für Schaum mit PFOA wird bis Dezember 2025 verlängert, sodass mehr Zeit für den Ausstieg aus diesem Schaum bleibt. (Derzeit glauben einige EU-Bürger, dass eine solche Verzögerung ungünstig sein könnte und den Übergang zu einer sichereren fluoridfreien Option verzögern und möglicherweise durch einen anderen Schaum auf PFAS-Basis ersetzt werden könnte.)
2. Schlagen Sie einen Grenzwert für unbeabsichtigte Spurenschadstoffe (UTC) für PFOA-verwandte Stoffe in Brandschutzschaum vor. Der vorläufige UTC-Grenzwert für PFOA-verwandte Stoffe in Feuerschaum beträgt 10 mg/kg. (Einige EU-Bürger glauben derzeit, dass schrittweise Reduzierungen eingeführt werden sollten, wie z. B. eine schrittweise Reduzierung der UTC-Beschränkungen über einen Zeitraum von drei Jahren, um langfristige Umweltauswirkungen zu minimieren; und Standardmethoden für die Prüfung von PFOA-bezogenen Stoffen sollten freigegeben werden, um eine genaue Einhaltung und Durchsetzung sicherzustellen.)
3. Das Reinigungsverfahren für Brandschutzschaumsysteme, die PFOA-verwandte Substanzen enthalten, wird vorgeschlagen. Der Vorschlag erlaubt den Austausch von PFOA-Schaum im System nach der Reinigung, legt jedoch einen Grenzwert von 10 mg/kg UTC fest, um Restverschmutzungen zu beseitigen. Einige EU-Bürger sind derzeit der Meinung, dass Reinigungsstandards definiert, detaillierte Reinigungsverfahren festgelegt und UTC-Grenzwerte gesenkt werden sollten, um das Verschmutzungsrisiko weiter zu verringern.
4. Mit dem Vorschlag wurde die Klausel zur regelmäßigen Überprüfung der UTC-Grenzwerte für PFOA-bezogene Stoffe gestrichen. Aufgrund des Mangels an ausreichenden wissenschaftlichen Daten zur Untermauerung der aktuellen Änderungen haben die EU-Behörden mehrere Klauseln zur regelmäßigen Überprüfung der UTC-Grenzwerte gestrichen.
Der Gesetzentwurf liegt vier Wochen lang für Rückmeldungen vor und endet am 6. Dezember 2024 (Mitternacht Brüsseler Zeit).

10.01.2024 111710


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 13. November 2024