EU-POPs
Am 27. September 2024 veröffentlichte die Europäische Kommission in ihrem Amtsblatt die überarbeiteten Verordnungen (EU) 2024/2555 und (EU) 2024/2570 zur EU-POP-Verordnung (EU) 2019/1021. Wesentlicher Inhalt ist die Aufnahme des neuen Stoffes MethoxyDDT in die Liste der verbotenen Stoffe im Anhang I der EU-POP-Verordnung und die Überarbeitung des Grenzwertes für Hexabromcyclododecan (HBCDD). Infolgedessen wurde die Liste der verbotenen Substanzen in Teil A von Anhang I der EU-POP-Verordnung offiziell von 29 auf 30 erhöht.
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Die neu hinzugefügten Stoffe und geänderten zugehörigen Informationen lauten wie folgt:
Stoffname | CAS.Nr | Spezifische Ausnahmen für die Zwischenverwendung oder andere Spezifikationen | |
Neue Stoffe hinzugefügt | METHOXYCHLOR | 72-43-5,30667-99-3, 76733-77-2, 255065-25-9, 255065-26-0, 59424-81-6, 1348358-72-4 usw | Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b darf die Konzentration von DDT in einem Stoff, Gemisch oder Gegenstand 0,01 mg/kg (0,000001 %) nicht überschreiten. |
Substanzen überarbeiten | HBCDD | 25637-99-4,3194-55-6, 134237-50-6.134237-51-7,134237-52-8 | 1. Für die Zwecke dieses Artikels gilt die Ausnahme in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b für die Zusammensetzung flammhemmender Produkte in Stoffen, Gemischen, Artikeln oder Artikeln mit einer Konzentration von HBCDD ≤ 75 mg/kg (0,0075 %). Gewicht). Für die Verwendung von recyceltem Polystyrol bei der Herstellung von EPS- und XPS-Isoliermaterialien für den Bau- oder Tiefbau gilt Abschnitt (b) für eine HBCDD-Konzentration von 100 mg/kg (Gewichtsverhältnis 0,01 %). Die Europäische Kommission prüft und bewertet die in Nummer (1) genannten Ausnahmen vor dem 1. Januar 2026. 2. Artikel 4 (2) (3) und (EU) Richtlinie 2016/293 und (4) gelten für HBCDD-haltige expandierte Polystyrolprodukte, die bereits vor dem 21. Februar 2018 in Gebäuden verwendet wurden, sowie für HBCDD-haltige extrudierte Polystyrolprodukte bereits vor dem 23. Juni 2016 in Gebäuden im Einsatz. Ohne die Anwendung anderer EU-Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen zu beeinträchtigen, sollte expandiertes Polystyrol unter Verwendung von HBCDD, das nach dem 23. März 2016 in Verkehr gebracht wurde, in allen Bereichen gekennzeichnet werden gesamten Lebenszyklus durch Kennzeichnung oder auf andere Weise. |
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. Okt. 2024