Die EU ECHA beschränkt die Verwendung von Wasserstoffperoxid in Kosmetika

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Die EU ECHA beschränkt die Verwendung von Wasserstoffperoxid in Kosmetika

Am 18. November 2024 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Liste der eingeschränkten Stoffe in Anhang III der Kosmetikverordnung aktualisiert. Darunter ist die Verwendung von Wasserstoffperoxid (CAS-Nummer 7722-84-1) streng eingeschränkt. Die konkreten Regelungen lauten wie folgt:
1.In professioneller Wimpernkosmetik sollte der Wasserstoffperoxidgehalt 2 % nicht überschreiten und nur von Profis verwendet werden.
2. Die Obergrenze des Wasserstoffperoxidgehalts in Hautpflegeprodukten beträgt 4 %.
3. Der Wasserstoffperoxidgehalt in Mundpflegeprodukten (einschließlich Mundwasser, Zahnpasta und Zahnaufhellungsprodukten) darf 0,1 % nicht überschreiten.
4. Die Obergrenze des Wasserstoffperoxidgehalts in Haarpflegeprodukten beträgt 12 %.
5. Der Wasserstoffperoxidgehalt in Nagelhärtungsprodukten darf 2 % nicht überschreiten.
6. Die Obergrenze des Wasserstoffperoxidgehalts in Zahnaufhellungs- oder Bleichprodukten beträgt 6 %. Diese Art von Produkt darf nur an Zahnärzte verkauft werden und die erstmalige Verwendung muss von Zahnärzten oder unter deren direkter Aufsicht durchgeführt werden, um ein gleichwertiges Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Anschließend kann es den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden, um die verbleibenden Behandlungszyklen abzuschließen. Personen unter 18 Jahren ist die Nutzung untersagt.
Ziel dieser restriktiven Maßnahmen ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und gleichzeitig die Wirksamkeit von Kosmetika sicherzustellen. Kosmetikhersteller und -händler sollten diese Vorschriften strikt einhalten, um den EU-Vorschriften gerecht zu werden.
Die neuen Vorschriften verlangen außerdem, dass Produkte, die Wasserstoffperoxid enthalten, mit der Aufschrift „enthaltend Wasserstoffperoxid“ gekennzeichnet werden und den spezifischen Prozentsatz des Inhalts angeben müssen. Gleichzeitig soll das Etikett den Verbraucher auch darauf hinweisen, Augenkontakt zu vermeiden und bei versehentlicher Berührung sofort mit Wasser zu spülen.
Diese Aktualisierung spiegelt die große Bedeutung der EU für die Sicherheit von Kosmetika wider, die darauf abzielt, den Verbrauchern sicherere und transparentere Produktinformationen zu bieten. Biwei empfiehlt der Kosmetikindustrie, diese Änderungen genau zu überwachen und Produktformeln und Etiketten rechtzeitig anzupassen, um die Einhaltung sicherzustellen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. November 2024