Am 23. Mai 2023 hat die Europäische Kommission offiziell die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) (EU) 2023/988 erlassen, die am 13. Juni desselben Jahres in Kraft trat und ab dem 13. Dezember 2024 vollständig umgesetzt wird.
Die GPSR schränkt nicht nur Wirtschaftsakteure wie Produkthersteller, Importeure, Händler, Bevollmächtigte und Fulfillment-Dienstleister ein, sondern erlegt Anbietern von Online-Marktplätzen auch konkret Produktsicherheitspflichten auf.
Gemäß der GPSR-Definition bezieht sich „Online-Marktanbieter“ auf einen Vermittlungsdienstleister, der die Unterzeichnung von Fernkaufverträgen zwischen Verbrauchern und Händlern über eine Online-Schnittstelle (jede Software, Website, Programm) erleichtert.
Kurz gesagt, fast alle Online-Plattformen und Websites, die Produkte verkaufen oder Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten, wie Amazon, eBay, TEMU usw., werden durch GPSR reguliert.
1. Benannter EU-Vertreter
Um sicherzustellen, dass EU-Beamte über ausreichende Befugnisse verfügen, um den Direktverkauf gefährlicher Produkte durch ausländische EU-Unternehmen über Online-Kanäle zu bekämpfen, schreibt GPSR vor, dass für alle Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, eine in der EU verantwortliche Person benannt werden muss.
Die Hauptaufgabe des EU-Vertreters besteht darin, die Produktsicherheit zu gewährleisten, vollständige Informationen zur Produktsicherheit sicherzustellen und mit EU-Beamten zusammenzuarbeiten, um regelmäßige Produktsicherheitsinspektionen durchzuführen.
Der EU-Führer kann ein Hersteller, ein autorisierter Vertreter, ein Importeur oder ein Fulfillment-Dienstleister sein, der Lagerhaltung, Verpackung und andere Dienstleistungen innerhalb der EU erbringt.
Ab dem 13. Dezember 2024 müssen alle in die Europäische Union exportierten Waren auf ihren Verpackungsetiketten und Produktdetailseiten mit europäischen repräsentativen Informationen versehen sein.
GPSR der EU
2. Stellen Sie sicher, dass die Produkt- und Etiketteninformationen eingehalten werden
E-Commerce-Unternehmen sollten regelmäßig überprüfen, ob technische Dokumente, Produktetiketten und Herstellerinformationen, Anweisungen und Sicherheitshinweise zu Produkten den neuesten regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Vor der Auflistung von Produkten sollten E-Commerce-Unternehmen sicherstellen, dass die Produktetiketten den folgenden Inhalt enthalten:
2.1 Produkttyp, Charge, Seriennummer oder andere Produktidentifikationsinformationen;
2.2 Name, eingetragener Handelsname oder eingetragenes Warenzeichen, Postanschrift und E-Mail-Adresse des Herstellers und Importeurs (falls zutreffend) sowie die Postanschrift oder E-Mail-Adresse eines einzigen Ansprechpartners, der kontaktiert werden kann (falls abweichend von den oben genannten). Adresse);
2.3 Produktanweisungen und Sicherheitswarninformationen in der Landessprache;
2.4 Name, eingetragener Handelsname oder eingetragenes Warenzeichen und Kontaktinformationen (einschließlich Postanschrift und E-Mail-Adresse) der in der EU verantwortlichen Person.
2.5 In Fällen, in denen die Größe oder Eigenschaften des Produkts dies nicht zulassen, können die oben genannten Informationen auch in der Produktverpackung oder in den Begleitdokumenten angegeben werden.
3. Sorgen Sie für eine ausreichende Online-Anzeige von Informationen
Beim Verkauf von Produkten über Online-Kanäle sollten in den Verkaufsinformationen des Produkts (auf der Produktdetailseite) mindestens klar und deutlich die folgenden Informationen angegeben sein:
3.1 Name des Herstellers, eingetragener Handelsname oder Warenzeichen sowie verfügbare Post- und elektronische Kontaktadressen;
3.2 Wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist, müssen Name, Post- und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU angegeben werden;
3.3 Informationen zur Identifizierung von Produkten, einschließlich Produktbildern, Produkttypen und anderen Produktidentifikationen;
3.4 Geltende Warn- und Sicherheitshinweise.
GPSR
4. Sorgen Sie für eine rechtzeitige Bearbeitung von Sicherheitsproblemen
Wenn E-Commerce-Unternehmen Sicherheits- oder Offenlegungsprobleme bei den von ihnen verkauften Produkten feststellen, sollten sie gemeinsam mit EU-Verantwortlichen und Online-Marktanbietern (E-Commerce-Plattformen) unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Risiken im Zusammenhang mit online angebotenen Produkten zu beseitigen oder zu mindern zuvor online bereitgestellt.
Bei Bedarf sollte das Produkt umgehend vom Markt genommen oder zurückgerufen werden und die zuständigen Marktregulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollten über die „Sicherheitstür“ benachrichtigt werden.
5. Compliance-Beratung für E-Commerce-Unternehmen
5.1 Vorbereiten:
E-Commerce-Unternehmen sollten die GPSR-Anforderungen einhalten, Produktetiketten und -verpackungen sowie verschiedene Informationen zu Produkten, die auf E-Commerce-Plattformen angezeigt werden, verbessern und die verantwortliche Person (europäischer Vertreter) für die innerhalb der Europäischen Union verkauften Produkte klären.
Wenn das Produkt nach dem Inkrafttreten der GPSR (13. Dezember 2024) immer noch nicht die relevanten Anforderungen erfüllt, können grenzüberschreitende E-Commerce-Plattformen das Produkt entfernen und nicht konforme Bestände entfernen. Für nicht konforme Produkte, die auf den Markt kommen, können auch Durchsetzungsmaßnahmen wie Zollbeschlagnahme und rechtswidrige Strafen drohen.
Daher sollten E-Commerce-Unternehmen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle verkauften Produkte den GPSR-Anforderungen entsprechen.
EU-CE-Zertifizierung
5.2 Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Compliance-Maßnahmen:
E-Commerce-Unternehmen sollten interne Risikobewertungs- und Managementmechanismen einrichten, um die nachhaltige Sicherheit und Konformität ihrer Produkte auf dem Markt zu gewährleisten.
Dazu gehört die Überprüfung von Lieferanten aus Sicht der Lieferkette, die Überwachung von Änderungen der Regulierungs- und Plattformrichtlinien in Echtzeit, die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Compliance-Strategien, die Bereitstellung eines effektiven After-Sales-Service zur Aufrechterhaltung einer positiven Kommunikation und so weiter.
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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. August 2024