Einführung in das BTF Testing Chemistry-Labor

Chemie

Einführung in das BTF Testing Chemistry-Labor

Kurzbeschreibung:

Das BTF Testing Chemical Laboratory ist auf technische Dienstleistungen wie die Prüfung gefährlicher Produktsubstanzen, Komponententests, die Analyse unbekannter Substanzen, physikalische und chemische Leistungstests sowie die Diagnose industrieller Probleme spezialisiert! Der Leiter des Zentrums und das wichtigste Forschungs- und Entwicklungspersonal halten sich an das Konzept „Fairness und Gerechtigkeit, streng und genau, wissenschaftlich und effizient“ und bedienen Firmenkunden mit einer strengen und realistischen Arbeitseinstellung.

Einführung chemischer Geräte

Energiedispersiver Röntgenfluoreszenzanalysator (RFA)

Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS)

Ionenchromatograph (IC)

Atomabsorptionsspektrophotometer (AAS)

Hochfrequenz-Infrarot-Kohlenstoff- und Schwefelanalysator

Hochleistungsflüssigkeitschromatograph (HPLC)

Optisches Emissionsspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES)

UV-Vis-Spektrophotometer (UV-Vis)


Produktdetails

Produkt-Tags

Beschränkung der Verwendung von zehn gefährlichen Stoffen

Substanzname Limit Testmethoden Prüfgerät

Blei (Pb)

1000 ppm

IEC 62321

ICP-OES

Quecksilber (Hg)

1000 ppm

IEC 62321

ICP-OES

Cadmium (Cd)

100 ppm

IEC 62321

ICP-OES

Sechswertiges Chrom (Cr(VI))

1000 ppm

IEC 62321

UV-VIS

Polybromierte Biphenyle (PBB)

1000 ppm IEC 62321 GC-MS

(PBDE)Polybromierte Diphenylether (PBDEs)

1000 ppm IEC 62321 GC-MS
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 1000 ppm IEC 62321 und EN 14372 GC-MS
Dibutylphthalat (DBP) 1000 ppm IEC 62321 und EN 14372 GC-MS
Butylbenzylphthalat (BBP) 1000 ppm IEC 62321 und EN 14372 GC-MS
Diisobutylphthalat (DIBP) 1000 ppm IEC 62321 und EN 14372 GC-MS

Phthalattests

Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2005 die Richtlinie 2005/84/EG erlassen, die die 22. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG darstellt und deren Zweck darin besteht, die Verwendung von Phthalaten in Spielzeug und Kinderprodukten zu begrenzen. Die Anwendung dieser Richtlinie trat am 16. Januar 2007 in Kraft und wurde am 31. Mai 2009 aufgehoben. Die entsprechenden Kontrollanforderungen sind in den REACH-Verordnungsbeschränkungen (Anhang XVII) enthalten. Aufgrund der weit verbreiteten Verwendung von Phthalaten haben viele namhafte Elektronikunternehmen damit begonnen, Phthalate in Elektro- und Elektronikprodukten zu kontrollieren.

Anforderungen (ehemals 2005/84/EG) Grenzwert

Substanzname Limit Testmethoden Testinstrument
Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) In Kunststoffmaterialien in Spielzeug und Kinderprodukten darf der Gehalt dieser drei Phthalate 1000 ppm nicht überschreiten

EN 14372:2004

GC-MS
Dibutylphthalat (DBP)
Butylbenzylphthalat (BBP)
Diisononylphthalat (DINP) Diese drei Phthalate dürfen in Kunststoffmaterialien, die in Spielzeugen und Kinderprodukten in den Mund genommen werden dürfen, 1000 ppm nicht überschreiten
Diisodecylphthalat (DIDP)
Di-n-octylphthalat (DNOP)

Halogenprüfung

Mit dem zunehmenden Bewusstsein für den globalen Umweltschutz werden halogenhaltige Verbindungen wie halogenhaltige Flammschutzmittel, halogenhaltige Pestizide und Ozonschichtzerstörer schrittweise verboten, was zu einem globalen Trend zur Halogenfreiheit führt. Die von der International Electrotechnical Commission (IEC) im Jahr 2003 herausgegebene Norm IEC61249-2-21:2003 für halogenfreie Leiterplatten hat die Halogenfreiheitsnorm sogar von „frei von einigen Halogenverbindungen“ auf „frei von Halogen“ hochgestuft. Anschließend folgten große international bekannte IT-Unternehmen (wie Apple, DELL, HP usw.) schnell und formulierten ihre eigenen Standards und Umsetzungspläne für die Halogenfreiheit. Derzeit besteht ein breiter Konsens über „halogenfreie Elektro- und Elektronikprodukte“ und sie sind zum allgemeinen Trend geworden, aber kein Land hat Vorschriften zur Halogenfreiheit erlassen, und Halogenfreiheitsstandards können gemäß IEC61249-2-21 oder umgesetzt werden die Anforderungen ihrer jeweiligen Kunden.

★ IEC61249-2-21: 2003 Standard für halogenfreie Leiterplatten

Cl≤900ppm, Br≤900ppm, Cl+Br≤1500ppm

Norm für halogenfreie Leiterplatten IEC61249-2-21: 2003

Cl≤900ppm, Br≤900ppm, Cl+Br≤1500ppm

★ Gefährliche Materialien mit Halogen (Halogeneinsatz):

Anwendung von Halogen:

Kunststoff, Flammschutzmittel, Pestizide, Kältemittel, saubere Reagenzien, Lösungsmittel, Pigmente, Kolophoniumflussmittel, elektronische Komponenten usw.

★ Halogentestmethode:

EN14582/IEC61189-2 Vorbehandlung: EN14582/IEC61189-2

Prüfgerät: IC (Ionenchromatographie)

Prüfung zinnorganischer Verbindungen

Die Europäische Union hat am 12. Juli 1989 die 89/677/EWG herausgegeben, die die 8. Änderung der Richtlinie 76/769/EWG darstellt. Die Richtlinie legt fest, dass es nicht als Biozid in frei vernetzten Antifouling-Beschichtungen und -Beschichtungen auf dem Markt verkauft werden darf seine Formulierungsbestandteile. Am 28. Mai 2009 verabschiedete die Europäische Union die Resolution 2009/425/EG, mit der die Verwendung zinnorganischer Verbindungen weiter eingeschränkt wird. Seit dem 1. Juni 2009 werden die Beschränkungsanforderungen von Organozinnverbindungen in die Kontrolle der REACH-Verordnung einbezogen.

Die Reichweitenbeschränkungen (ursprünglich 2009/425/EG) lauten wie folgt

Substanz Zeit Erfordern eingeschränkte Nutzung

Trisubstituierte Organozinnverbindungen wie TBT, TPT

Ab 1. Juli 2010

Trisubstituierte Organozinnverbindungen mit einem Zinngehalt von mehr als 0,1 % dürfen in Erzeugnissen nicht verwendet werden

Artikel, die nicht verwendet werden dürfen

Dibutylzinnverbindung DBT

Ab 1. Januar 2012

Dibutylzinnverbindungen mit einem Zinngehalt von mehr als 0,1 % dürfen in Erzeugnissen oder Gemischen nicht verwendet werden

Darf nicht in Erzeugnissen und Mischungen verwendet werden, einzelne Anwendungen wurden bis zum 1. Januar 2015 verlängert

DOTDioctylzinnverbindung DOT

Ab 1. Januar 2012

Dioctylzinnverbindungen mit einem Zinngehalt von mehr als 0,1 % dürfen in bestimmten Artikeln nicht verwendet werden

Abgedeckte Artikel: Textilien, Handschuhe, Kinderpflegeprodukte, Windeln usw.

PAK-Tests

Im Mai 2019 hat der Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS) einen neuen Standard für die Prüfung und Bewertung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in der GS-Zertifizierung veröffentlicht: AfPs GS 2019:01 PAK (der alte Standard lautet: AfPS). GS 2014: 01 PAK). Die neue Norm wird ab dem 1. Juli 2020 umgesetzt, die alte Norm verliert gleichzeitig ihre Gültigkeit.

PAK-Anforderungen für die Zertifizierung mit dem GS-Zeichen (mg/kg)

Projekt

ein Typ

Klasse II

drei Kategorien

Gegenstände, die in den Mund genommen werden können oder Materialien, die mit der Haut in Berührung kommen, für Kinder unter 3 Jahren

Gegenstände, die keiner Klasse unterliegen, und Gegenstände, die häufig mit der Haut in Kontakt kommen und deren Kontaktzeit 30 Sekunden überschreitet (langfristiger Hautkontakt)

Materialien, die nicht in die Kategorien 1 und 2 fallen und voraussichtlich nicht länger als 30 Sekunden mit der Haut in Kontakt kommen (Kurzzeitkontakt)

(NAP) Naphthalin (NAP)

<1

< 2

< 10

(PHE)Philippinen (PHE)

Gesamt <1

Insgesamt <10

Insgesamt <50

(ANT) Anthracen (ANT)
(FLT) Fluoranthen (FLT)
Pyren (PYR)
Benzo(a)anthracen (BaA)

<0,2

<0,5

<1

Que (CHR)

<0,2

<0,5

<1

Benzo(b)fluoranthen (BbF)

<0,2

<0,5

<1

Benzo(k)fluoranthen (BkF)

<0,2

<0,5

<1

Benzo(a)pyren (BaP)

<0,2

<0,5

<1

Indeno(1,2,3-cd)pyren (IPY)

<0,2

<0,5

<1

Dibenzo(a,h)anthracen (DBA)

<0,2

<0,5

<1

Benzo(g,h,i)Perylen (BPE)

<0,2

<0,5

<1

Benzo[j]fluoranthen

<0,2

<0,5

<1

Benzo[e]pyren

<0,2

<0,5

<1

Gesamtzahl der PAKs

<1

< 10

< 50

Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe REACH

REACH ist die Abkürzung der EU-Verordnung 1907/2006/EG (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Der chinesische Name lautet „Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe“ und wurde am 1. Juni 2007 offiziell eingeführt.

Besonders besorgniserregende SVHC-Stoffe:

Besonders besorgniserregende Stoffe. Es ist ein allgemeiner Begriff für eine große Klasse gefährlicher Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung. SVHC umfasst eine Reihe hochgefährlicher Stoffe wie krebserregend, teratogen, reproduktionstoxisch und bioakkumulierbar.

Beschränkung

Artikel 67 Absatz 1 der REACH-Verordnung schreibt vor, dass in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgeführte Stoffe (allein, in Gemischen oder in Erzeugnissen) nur dann hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen, wenn eingeschränkte Bedingungen eingehalten werden.

Anforderungen an die Beschränkung

Am 1. Juni 2009 trat die REACH-Beschränkungsliste (Anhang XVII) in Kraft und ersetzte die Richtlinie 76/769/EWG und ihre zahlreichen Änderungen. Bisher umfasst die REACH-Einschränkungsliste 64 Positionen mit insgesamt mehr als 1.000 Stoffen.

Im Jahr 2015 veröffentlichte die Europäische Union nacheinander die Verordnungen (EU) Nr. 326/2015, (EU) Nr. 628/2015 und (EU) Nr. 1494/2015 der Kommission in ihrem Amtsblatt, die auf die REACH-Verordnung (1907/2006/EG) Anhang XVII abzielten ( (Beschränkungsliste) wurde überarbeitet, um die Nachweismethoden für PAK, Beschränkungen für Blei und seine Verbindungen sowie Grenzwertanforderungen für Benzol in Erdgas zu aktualisieren.

Anhang XVII listet die Bedingungen für die eingeschränkte Verwendung und den eingeschränkten Inhalt verschiedener eingeschränkter Stoffe auf.

Wichtige Betriebspunkte

Die Sperrgebiete und Bedingungen für verschiedene Substanzen genau verstehen;

Filtern Sie aus der riesigen Liste der eingeschränkten Stoffe die Teile heraus, die einen engen Bezug zu Ihrer eigenen Branche und Ihren Produkten haben.

Basierend auf umfassender Berufserfahrung können Sie Bereiche mit hohem Risiko aussortieren, die möglicherweise verbotene Substanzen enthalten.

Die Untersuchung eingeschränkter Stoffinformationen in der Lieferkette erfordert effektive Bereitstellungstools, um genaue Informationen und Kosteneinsparungen sicherzustellen.

Andere Testgegenstände

Substanzname Richtlinie Material gefährdet Prüfgerät
Tetrabrombisphenol A EPA3540C

Leiterplatten, Kunststoff, ABS-Platten, Gummi, Harz, Textilien, Fasern und Papier usw.

GC-MS

PVC

JY/T001-1996

Verschiedene PVC-Platten und Polymermaterialien

FT-IR

Asbest

JY/T001-1996

Baumaterialien und Farbfüllstoffe, Wärmedämmfüllstoffe, Drahtisolierungen, Filterfüllstoffe, feuerfeste Kleidung, Asbesthandschuhe usw.

FT-IR

Kohlenstoff

ASTM E 1019

alle Materialien

Kohlenstoff- und Schwefelanalysator

Schwefel

Veraschen

alle Materialien

Kohlenstoff- und Schwefelanalysator

Azoverbindungen

EN14362-2 & LMBG B 82.02-4

Textilien, Kunststoffe, Tinten, Farben, Beschichtungen, Tinten, Lacke, Klebstoffe usw.

GC-MS/HPLC

Gesamtmenge flüchtiger organischer Verbindungen

Methode der thermischen Analyse

alle Materialien

Headspace-GC-MS

Phosphor

EPA3052

alle Materialien

ICP-AES oder UV-Vis

Nonylphenol

EPA3540C

nichtmetallisches Material

GC-MS

kurzkettiges Chlorparaffin

EPA3540C

Glas, Kabelmaterialien, Kunststoffweichmacher, Schmieröle, Farbzusätze, industrielle Flammschutzmittel, Antikoagulanzien usw.

GC-MS

Stoffe, die die Ozonschicht zerstören

Tedlar-Sammlung

Kältemittel, wärmeisolierendes Material usw.

Headspace-GC-MS

Pentachlorphenol

DIN53313

Holz, Leder, Textilien, gegerbtes Leder, Papier usw.

GC-ECD

Formaldehyd

ISO17375/ISO14181-1&2/EN120GB/T 18580

Textilien, Harze, Fasern, Pigmente, Farbstoffe, Holzprodukte, Papierprodukte usw.

UV-VIS

Polychlorierte Naphthaline

EPA3540C

Draht, Holz, Maschinenöl, Galvanik-Finishing-Compounds, Kondensatorherstellung, Prüföl, Rohstoffe für Färbeprodukte usw.

GC-MS

Polychlorierte Terphenyle

EPA3540C

Als Kühlmittel in Transformatoren und als Isolieröl in Kondensatoren usw.

GC-MS, GC-ECD

Leiterplatten

EPA3540C

Als Kühlmittel in Transformatoren und als Isolieröl in Kondensatoren usw.

GC-MS, GC-ECD

Organozinnverbindungen

ISO17353

Antifoulingmittel für Schiffsrümpfe, Textildeodorants, antimikrobielle Ausrüstungsmittel, Holzproduktkonservierungsmittel, Polymermaterialien wie synthetische PVC-Stabilisatorzwischenprodukte usw.

GC-MS

Andere Spurenmetalle

Hausinterne Methode & US

alle Materialien

ICP, AAS, UV-VIS

Informationen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe

Relevante Gesetze und Vorschriften Gefahrstoffkontrolle
Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und 2004/12/EG Blei Pb + Cadmium Cd + Quecksilber Hg + sechswertiges Chrom <100 ppm
US-Verpackungsrichtlinie – TPCH Blei Pb + Cadmium Cd + Quecksilber Hg + sechswertiges Chrom <100 ppmPhthalate <100 ppm

PFAS verboten (darf nicht nachgewiesen werden)

Batterierichtlinie 91/157/EWG und 98/101/EWG und 2006/66/EG Quecksilber Hg <5 ppm Cadmium Cd <20 ppm Blei Pb <40 ppm
Cadmium-Richtlinie REACH Anhang XVII Cadmium Cd<100 ppm
Richtlinie 2000/53/EWG über Altfahrzeuge Cadmium Cd<100 ppm Blei Pb <1000 ppm Quecksilber Hg <1000 ppm Sechswertiges Chrom Cr6+<1000 ppm
Phthalate-Richtlinie REACH Anhang XVII DEHP+DBP+BBP+DIBP ≤0,1 Gew.-%;DINP+DIDP+DNOP≤0,1 Gew.-%
PAK-Richtlinie REACH Anhang XVII Reifen- und Füllöl BaP < 1 mg/kg ( BaP, BeP, BaA, CHR, BbFA, BjFA, BkFA, DBAhA ) Gesamtgehalt < 10 mg/kg direkter und langfristiger oder kurzfristiger wiederholter Kontakt mit menschlicher Haut oder Kunststoffen Oder alle PAKs <1 mg/kg für Gummiteile, alle PAKs <0,5 mg/kg für Spielzeug
Nickelrichtlinie REACH Anhang XVII Nickelfreisetzung <0,5 ug/cm/Woche
Niederländische Cadmiumverordnung Cadmium in Pigmenten und Farbstoffstabilisatoren < 100 ppm, Cadmium in Gips < 2 ppm, Cadmium in der Galvanik ist verboten und Cadmium in Fotonegativen und Leuchtstofflampen ist verboten
Azofarbstoffrichtlinie REACH Anhang XVII < 30 ppm für 22 krebserregende Azofarbstoffe
REACH Anhang XVII Beschränkt Cadmium, Quecksilber, Arsen, Nickel, Pentachlorphenol, polychlorierte Terphenyle, Asbest und viele andere Substanzen
Kalifornien-Gesetz 65 Blei <300 ppm (für Drahtprodukte, die an allgemeine elektronische Geräte angeschlossen sind
Kalifornien RoHS Cadmium Cd<100ppm Blei Pb<1000ppm Quecksilber Hg<1000ppm Sechswertiges Chrom Cr6+<1000ppm
Code of Federal Regulations 16CFR1303 Beschränkungen für bleihaltige Farben und hergestellte Produkte Blei Pb<90 ppm
JIS C 0950 Gefahrstoffkennzeichnungssystem für elektrische und elektronische Produkte in Japan Eingeschränkte Verwendung von sechs gefährlichen Stoffen

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